Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Spindelsprints gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

 

§1 Allgemeines

  1. Der „Spindelsprint“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke der SUN Sportmanagement GmbH (Veranstalter), vertreten durch den Geschäftsführer Markus Ebner, Messerschmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49-731-880150-30, E-Mail: info(at)einstein-marathon.de
  2. Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der folgenden Bedingungen.
  3. Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. behördliche Auflagen, Beschädigungen der Laufstrecke, Wetterlage) – auch noch zeitlich kurz vor Beginn – die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  5. Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen.

 

 

§2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

 

  1. Teilnahmeberechtigt am Spindelsprint sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler die zum Start 18 Jahre und älter sind. Minderjährige Sportler sowie die Teilnehmer am „Hindernislauf für Kinder“ bedürfen einer schriftlichen Einwilligung der Sorgeberechtigten.
  2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.
    Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Wettbewerb handelt, dessen intensive Belastung aufgrund der zu bewältigen Höhenmeter und Anstiege einer physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
  3. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
  4. Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie eine offiziellen Startnummer des Spindelsprints. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite der Teilnehmerbekleidung getragen werden und darf nicht weitergegeben werden. Andernfalls erfolgt die Disqualifizierung.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt einen Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn dieser die Wettkampfstrecke verlässt, abkürzt oder sich technischer Hilfsmittel bedient. Ebenso kann eine Disqualifikation oder ein Startverbot bei grob unsportlichem Verhalten oder bei nicht plausiblen Zeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.

 

§3 Anmeldung, Zahlung, Startplatz-Übertragung und Finisher-Schutz

 

  1. Die Anmeldung sowie die Zahlung erfolgt über das Onlineportal der Firma Abavent GmbH. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung seiner verbindlichen Meldung. Die Anmeldung und die Bestätigung führen zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
  2. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) erfolgen, der/ die damit seine/ ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklärt/en und in diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung einwilligen.
  3. Eine Nachmeldung vor Ort ist möglich. Das Startgeld ist am Nachmeldeschalter im Blautl-Center in bar zu bezahlen.
  4. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht
  5. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Krankheitsfall. Eine Rückerstattung der Meldegebühr erfolgt nur, wenn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
  6. Es besteht die Möglichkeit, bis 30 Minuten vor dem Start, den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt diese willigt gleichzeitig in diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung ein. Ein Anspruch auf Zusatzleitungen (z.B. Überraschungspaket) besteht bei einer Ummeldung nicht.

 

§4 Strecke

 

  1. Die Streckenführung kann auf der Internetseite der Veranstaltung nachvollzogen werden. Bei Unklarheiten ist der Veranstalter zu kontaktieren.
  2.  Die Strecke ist markiert und ausgeschildert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
  3. Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierungen jeglicher Art und die eingreifende Unterstützung von anderen Personen führen zur Disqualifikation. Ausgenommen davon ist die Hilfe bei Notlagen. Diese ist obligatorisch.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. behördliche Auflagen, Wetterlage) zu ändern.

 

§5 Zeitnahme

 

  1. Die Zeitnahme erfolgt durch die Abavent GmbH
  2. Die Zeitnahme erfolgt mittels eingebautem Chip in der Startnummer. Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Ohne Chip bzw. ohne Startnummer ist keine Zeitmessung als auch keine Erfassung des Teilnehmers möglich.
  3. Es wird jeweils die individuelle Zeit des Teilnehmers zwischen Überqueren der Startlinie und Zielankunft (Netto-Zeit) ermittelt. Gestartet wird alle 15 Sekunden. Sieger ist, wer die Strecke in der kürzesten Zeit läuft.
  4. Die offizielle Startzeit bestimmt der Veranstalter. Diese kann aus sachlichen Gründen kurzfristig geändert werden.
  5. Ende des Rennens:
    • wenn der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert hat.
    • wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für diesen sofort und unverzüglich.
  6. Beendet ein Teilnehmer das Rennen aus eigener Entscheidung, ist er verpflichtet, dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

 

§6 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

 

Die Veranstaltung findet in der Ladenpassage und der Parkspindel eines Einkaufszentrums statt. Die Teilnahme erfordert daher ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Unübersichtliche Streckenabschnitte sind vorsichtig zu laufen. Es ist fortdauernd mit kreuzenden Passanten zu rechnen.

Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Teilnehmer als auch Passant oder Ladeninhaber geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird für angemessen ausreichende Verpflegung im Zielbereich sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.

 

§7 Haftung

 

  1. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
    • Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
    • Der Veranstalter haftet hingegen nicht für alle sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
    • Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
  2. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

§8 Datenschutz und Medienrechte

 

Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.

Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an einer Veranstaltung der SUN Sportsmanagement GmbH gilt auch für die Teilnahme am Spindelsprint und ist Bestandteil dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.

 

§9 Gerichtsstandstandvereinbarung

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner wird Ulm vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Stand: 25.07.2019